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Die Arbeitsvorschrift muß enthalten:
- Häufig : Skizze der verwendeten Apparatur anstelle langer Erläuterungen.
- Häufig : Angaben über die Reinheit der Ausgangssubstanzen z.B. Fp, Kp,
, DC, und deren Herkunft.
- Häufig : Angaben über die Vorbehandlung der Ausgangssubstanzen, z.B. Trocknung, Destillation usw.
- Immer : Angaben über die Einsatzmengen in g und Mol
- Immer : Angaben über die Versuchsdurchführung z.B. Eintropfdauer, Rührgeschwindigkeit, Reaktionstemperatur, Temperaturveränderungen usw.
- Immer: Angaben über die Isolierung und Reinigung des Präparates.
Kai Jung
2000-11-16
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