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 Arbeitsschutz und Sicherheitsregeln

In diesem Abschnitt sind die wichtigsten Gesichtspunkte für die Arbeit im organisch chemischen Praktikum zusammengestellt. Die berufliche Tätigkeit die im allgemeinen mit höherer persönlicher Verantwortung verbunden ist, erfordert unbedingt ein weiterführendes Studium der gesetzlichen Bestimmungen.

Da sich beim organisch präparativen Arbeiten sehr leicht Unfälle ereignen können, bitten wir jeden Praktikanten die nachstehenden Sicherheitsregeln im eigenen Interesse und im Interesse der anderen Praktikumsteilnehmer genau zu beachten und einzuhalten, um sich selbst und Mitschüler nicht unnötig in Gefahr zu bringen!

  1. Prägen Sie sich ihr Labor gut ein. Die Standorte von Feuerlöscher, Löschdecke, Notbrause, Notausstieg und Absperrhähne für Wasser und Gas sollten jedem bekannt sein. Der Notausstieg darf nicht von Taschen und Jacken blockiert werden, sondern ist immer freizuhalten.
  2. Während der Arbeit sind Aufmerksamkeit und Vorsicht unerlässlich; am Arbeitsplatz muß Sauberkeit und Ordnung herrschen. Es ist darauf zu achten, daß die Labortische nicht unter Wasser stehen, da sich dort eine hohe Anzahl elektrisch angeschlossener Geräte befindet.
  3. Es ist ständig darauf zu achten, daß die übrigen Mitarbeiter im Labor nicht gefährdet werden. Spielereien am Arbeitsplatz sind untersagt
  4. Das alleinige Arbeiten im Labor ist strengstens untersagt, da im Ernstfall der Unfall nicht bemerkt und keine Hilfe geholt werden kann.
  5. Das Essen, Trinken und Rauchen im Labor ist verboten. Lagern Sie auch kein Essen und keine Getränke im Labor. Personen, die unter Alkoholeinfluß stehen, ist der Aufenthalt im Labor nicht gestattet.
  6. Im Labor sind stets ein Schutzkittel und ebenfalls eine Schutzbrille zu tragen, da eine Verletzung der Augen nicht auszuschließen ist. Das Augenlicht ist unersetzlich.
  7. Beginnen Sie keinen Versuch, ohne die Vorschriften gründlich gelesen und auch verstanden zu haben. Informieren Sie sich über die Reaktion in der Literatur (Organikum, Bayer-Walter usw.). Bei Unklarheiten wenden Sie sich an den Praktikumsassistenten, noch bevor Sie die praktische Arbeit im Labor aufnehmen.
  8. Bedenken Sie stets, daß die meisten organischen Verbindungen eine physiologische Wirkung besitzen. Vermeiden Sie daher prinzipiell jeden Kontakt mit Haut, Augen und Schleimhäuten. Beachten Sie die Gefahrensymbole, sowie die R- und S-Sätze auf den Chemikalien - Gebinden.
  9. Chemikalien sollten nicht mit der Haut in Berührung kommen, da viele organische Verbindungen durch die gesunde, unverletzte Haut resorbiert werden können. Es wird deswegen empfohlen während der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe zu tragen und die Hände zusätzlich mit einer Hautschutzcreme zu schützen.
  10. Beim Arbeiten mit ätzenden, giftigen und übelriechenden Chemikalien sind stets die Abzüge zu benutzen, Abzugsfenster dabei weitgehend schließen und nicht hineinbeugen.
  11. Beim unerwarteten Auftreten von ätzenden oder giftigen Gasen oder Dämpfen sind alle Mitarbeiter im Labor zu warnen. Die Gefahrenquelle ist mit der notwendigen Vorsicht zu beseitigen; eventuell unter Verwendung einer Atemschutzmaske. Ungeschützte Personen haben sich aus der Gefahrenzone zu entfernen.
  12. Sämtliche Gefäße, die für Chemikalien bestimmt sind, müssen deutlich und dauerhaft beschriftet sein. Zum Namen und Formel des Stoffes sind die entsprechenden Warnhinweise anzugeben. Frühere, anders lautende Beschriftungen sind vollständig zu entfernen.
  13. Chemikalienflaschen mit ätzendem, giftigem oder brennbarem Inhalt dürfen nicht am Flaschenhals getragen werden, sondern sind am Boden zu unterstützen und bei einem Transport in einem entsprechenden Transporteimer zu stellen
  14. Apparaturen sind standsicher aufzubauen. Es ist darauf zu achten, daß die Glasgeräte spannungsfrei befestigt sind. Beschädigte Glasgeräte dürfen nicht benutzt werden. Sie können teilweise vom Glasbläser wieder repariert werden.
  15. Besonders beim Arbeiten mit Glasgefäßen unter vermindertem Druck (z.B. Vakuumdestillation) ist größte Vorsicht geboten. Dünnwandige Glasgefäße nicht kugeliger Form (z.B. Erlenmeyerkolben) dürfen nicht evakuiert werden. Evakuierte Glasgefäße müssen mit der entsprechenden Sorgfalt behandelt werden. Einseitiges Erhitzen ist verboten.
  16. Beim Einführen von Thermometern, Glasrohren und Glasstäben in Stopfen, Schläuchen oder Schraubschliffkappen besteht erhöhte Unfallgefahr. Daher sind bei diesen Arbeiten  geeignete Vorsichtsmaßnahmen anzuwenden.
  17. Beschädigte und zerbrochene Thermometer dürfen nicht mehr benutzt werden. Sie sind beim Praktikumsassistenten abzugeben. Verschüttetes Quecksilber ist sofort restlos zu beseitigen.
  18. Werfen Sie keine Filterpapiere, Glasabfälle, Gummistopfen, Schlauchtüllen oder andere unlösliche Gegenstände in den Ausguß.
  19. Gießen Sie nie brennbare, leichtflüchtige oder wassergefährdene Lösungsmittel oder andere giftige oder wassergefährdende Chemikalien in den Ausguß, sondern nur in die dafür vorgesehenen Sammelbehälter (siehe Abfallentsorgung).
  20. Beim Arbeiten mit Alkalimetallen ist größte Vorsicht und Sorgfalt geboten. Alkalimetalle sind unter Petrolether aufzuheben. Sie dürfen nicht mit Alkylhalogeniden in Berührung kommen, da bei Stoß heftige Explosionen eintreten können. Alkalimetallabfälle werden mit Ethanol vernichtet. Vorsicht Brandgefahr! (siehe Abfallentsorgung)
  21. Stoffe, die beim Zusammentreffen mit anderen Stoffen giftige oder brennbare Gase entwickeln können, dürfen nicht ins Abwasser gegeben werden (siehe Abfallentsorgung).
  22. Stahlflaschen dürfen nur mit aufgeschraubter Schutzkappe befördert werden. Das Entnehmen von Druckgas ohne vorschriftsmäßiges Druckminderventil ist verboten. Stahlflaschen sind liegend aufzubewahren oder gegen Umfallen durch eine Kette zu sichern.
  23. Vergewissern Sie sich beim Verlassen Ihres Arbeitsplatzes stets, daß Gas, Wasser und Strom abgestellt sind. Verlassen Sie ihren Arbeitsplatz erst, wenn er sich in einem sauberen Zustand befindet.

In Ihrem Interesse bitten wir Sie sich an diese Sicherheitsregeln zu halten. Fahrlässiges Vergehen gegen diese Sicherheitsregeln kann nicht entschuldigt werden und kann im Extremfall zum sofortigen Ausschluß aus dem Praktikum führen.


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Kai Jung
2000-11-16

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