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 Regeln und Hinweise im Umgang mit Gefahrstoffen

Die Arbeit im organisch chemischen Praktikum umfaßt auch das Erlernen des sicheren Umgang mit gefährlichen Stoffen. Grundlage dieses Arbeitens ist die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sowie die TRGS 451 ("Umgang mit Gefahrstoffen im Hochschulbereich").

Beachten Sie stets die Gefahrensymbole auf den Etiketten der Chemikaliengebinde. Hiermit erhalten Sie stets die erste Aussage über die Gefährlichkeit eines Stoffes. Weitere Gefahrenhinweise erhalten Sie durch die R-Sätze und entsprechende Sicherheitsratschläge mit den S-Sätzen.



Unterabschnitte



Kai Jung
2000-11-16

Reaktionen
 Zum AnfangRECT
Mechanismen

An dieser Seite waren u.a. folgende Programme beteiligt: