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 Hinweise und Regeln zur Abfallentsorgung im organisch chemischen Praktikum

Sonderabfälle enthalten Gefahrstoffe, denen wir uns nicht dadurch entledigen können, indem wir sie der Kanalisation oder dem Hausmüll übergeben. Es liegt in unserer Verantwortung und in der Verantwortung unseres Berufes, den Sie erlernen, sich um die fachgerechte Entsorgung der Gefahrstoffe bzw. Sonderabfälle zu bemühen und sie nicht gedankenlos der Umwelt überlassen.

Die gesetzlichen Vorschriften der Abfallentsorgung sind sehr umfangreich und machen es einem Anfänger nicht leicht diese zu verarbeiten. Dazu kommen noch die hohen Auflagen der Umweltbehörden, die entsprechende umweltgerechte Maßnahmen und Investitionen erforderlich machen.

Da beim organisch präparativen Arbeiten große Mengen verschiedenartiger Sonderabfälle anfallen, bitten wir Sie die nachstehenden Regeln und Hinweise genau zu beachten und unbedingt einzuhalten.

  1. Gießen Sie prinzipiell keine organischen Verbindungen in den Ausguß und auch nicht in den Mülleimer, es sei denn Ihr Praktikumsassistent erteilt Ihnen diese Anweisung für den Fall, daß es sich bei dem Abfall um keinen Gefahrstoff handelt.
  2. Lösemittel und Lösemittelgemische sowie flüssige Reaktionsrückstände werden in den dafür im Labor bereitgestellten Abfallkanister gesammelt.
  3. Gießen Sie niemals stark saure, stark alkalische oder oxidierende Stoffe in die Lösemittelabfallkanister. Der pH-Wert der Lösemittelabfälle sollte minimal pH 4 und maximal pH 9 betragen. Oxydierende Stoffe können unkontrollierte Reaktionen im Abfallkanister auslösen und im schlimmsten Fall zu einem Laborbrand führen.
  4. Das zur Reinigung meist verwendete Lösungsmittel Aceton fällt im Praktikum in großen Mengen an. Um zum einen die Lösemittelabfallmenge zu vermindern und zum anderen um die Praktikumskosten zu verringern werden Acetonabfälle im Labor gesammelt und redestilliert.
  5. Brechen Sie nicht unnötig neue Chemikaliengebinde an. Angebrochene Chemikaliengebinde sind in der Materialausgabe wieder zurückzugeben.
  6. Nicht verbrauchte organische Chemikalien dürfen nur dann wieder in die Orginalbebinde zurückgegeben werden, wenn ihre Qualität und Reinheit nicht beeinträchtigt wurde. Andernfalls sind Sie in einem verschließbaren und ordentlich beschriftetem Gefäß beim Praktikumsassistenten abzugeben.
  7. Leere Chemikaliengebinde sind vollständig zu reinigen und die Etiketten zu entfernen. PE-Gebinde sind beim Praktikumsleiter abzugeben. Sie werden als Verpackung für andere Sonderabfälle benötigt. 1 L Glasgebinde und kleiner dürfen im geöffneten  und gereinigten Zustand in den Hausmüll gegeben werden.
  8. Organisch belastete Filterpapiere werden in die dafür vorgesehenen PE-Sammelbehälter im Labor gesammelt. Wenn sie voll sind, werden Sie im Abfallager in ein 60 L Spannringdeckelfaß entleert.
  9. Metallabfälle (z.B. nach Zink nach Reduktion) werden in PE-Sammelbehältern gesammelt. Rückstände in Kolben und an Rührern werden mit HCl aufgelöst und die Salzlösung zu den Schwermetallsalz-Abfällen gegeben. Dies gilt auch für andere Schwermetallsalzabfälle.
  10. Phosphorpentoxid - Rückstände aus dem Exsikkator werden unter dem Abzug vorsichtig mit viel fließendem Wasser vernichtet.
  11. Defekte Quecksilberthermometer werden gesammelt. Verschüttetes Quecksilber ist mit einer Pipette oder einer Quecksilberzange aufzusammeln, und in einem kleinen Schnappdeckelglas mit Wasser überschichtet beim Praktikumsassistenten abzugeben. Kleinere Quecksilber - Kügelchen sind mit einem Absorptionsmaterial aufzunehmen (Mercuri-Sorb beim Praktikumsassistenten erhältlich).
  12. Natriumabfälle werden unter dem Abzug mit reichlich Ethanol vernichtet. Anschließend wird die Natriumethylat-Lösung mit viel Wasser verdünnt und kann dann in den Ausguß gegossen werden.
  13. Thionylchlorid, Phosphoroxichlorid und ähnlich aggressive anorganische Reagenzien werden unter dem Abzug unter Eiskühlung in kalte verdünnte Natronlauge getropft und können dann in den Ausguß gegeben werden.
  14. Cyanidhaltige Abfälle werden mit einer Lösung aus gleichen Teilen Eisen(II)-sulfat und Eisen(III)-chlorid behandelt. Nach ca. 1 Stunde wird der pH-Wert mit Natronlauge auf 9 eingestellt und der gesamte Abfall in einem Kanister gesammelt.
  15. Wässrige Phenolabfälle werden nicht in Lösemittelabfällen gesammelt, sondern in eigene dafür gekennzeichnete Sammelbehälter. Der pH-Wert der wässrigen Phenolabfälle soll mindestens pH 4 betragen. Dies gilt nicht für "nicht wässrige" Phenolabfälle.
  16. Um die Entsorgung Ihrer organischen Präparate brauchen Sie sich nicht zu kümmern. Dies wird von Ihrem Praktikumsleiter übernommen.
  17. Benutzte Präparategläser dürfen ebenfalls nicht in den Hausmüll gegeben werden. Sie sind dagegen zu sammeln und können nach Reinigung erneut verwendet werden.
  18. Reinigen Sie Ihre Glasgeräte nicht unnötig mit großen Mengen Lösemittel. Die meisten im Kolben anhaftenden Rückstände können besser mit Scheuermilch, Spülmittel und Bürste oder in ganz hartnäckigen Fällen mit Scheuermilch und Sand besser entfernt werden. Spülen Sie mit einer kleinen Menge Aceton aus einer Spülaceton - Spritzflasche ihr Kolben und anderen Glasgeräte nach.
  19. Benutzen Sie zur Reinigung Ihrer Arbeitsplätze und Ihrer Glasgeräte kein Papier. Besorgen Sie sich dafür Schwammtücher, Lappen und alte Küchenhandtücher.

In Ihrem Interesse und im Interesse unserer Umwelt bitten wir Sie sich an diese Hinweise und Regelungen zu halten. Für fahrlässiges Vergehen gegen diese Regelungen werden wir kein Verständnis zeigen. Im Extremfall kann dies zum sofortigen Ausschluß aus dem Praktikum führen.


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Kai Jung
2000-11-16

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