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 Vorbeugende Maßnahmen

  1. Beim Umgang mit leicht entzündlichen Stoffen dürfen sich keine offenen Flammen oder heiße Heizquellen in der Nähe befinden. Beachten Sie das Gefahrensymbol (F) und (F+) auf den Chemikaliengebinden.
  2. Destillieren Sie nie leichtflüchtige Lösungsmittel mit einer offenen Flamme.
  3. Öl- und Paraffinbäder dürfen nicht über 250 \ensuremath{°}C erhitzt werden.
  4. Das Erhitzen von brennbaren Stoffen (z.B. Destillation) erfolgt nur unter ständiger Aufsicht.
  5. Geschlossene Reaktionsgefäße oder Flaschen dürfen nicht erhitzt werden.
  6. Brennbare Flüssigkeiten dürfen nicht in einem offenen Gefäß (z.B. Becherglas oder Erlenmeyerkolben) erhitzt werden, da Lösungsmitteldämpfe schwerer als Luft sind und sich somit an der heißen Heizquelle entzünden können.
  7. Brennbare Stoffe dürfen nur in einer begrenzten Menge am Arbeitsplatz stehen. Lösemittelflaschen sind nach Gebrauch sofort wieder ins Regal zu stellen.
  8. Brennbare Flüssigkeiten dürfen nicht in Trockenschränken verdampft werden.
  9. Beim Arbeiten mit brennbaren Gasen oder Dämpfen ist darauf zu achten, daß sich keine explosiven Luft-Dampfgemische bilden. Hierbei ist immer unter dem Abzug zu arbeiten!
  10. Beim Arbeiten mit Natrium ist größte Vorsicht und Sorgfalt geboten. Werfen Sie keine Natriumrückstände in den Ausguß oder in den Abfalleimer oder Lösemittelabfallkanister.
  11. Zur Peroxidbildung neigende Flüssigkeiten (z.B. Ether, THF) dürfen nur bis auf kleinen Rückstand abdestilliert werden.


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Kai Jung
2000-11-16

Reaktionen
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Mechanismen

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